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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAAG MERCURE AG
1. Allgemeines
Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und künftigen geschäftlichen Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der MAAG MERCURE AG und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sowie zusätzliche telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Wir setzen die rechtsgültige Unterzeichnung uns erteilter Aufträge als gegeben voraus und bestehen auf der Wirksamkeit der Verträge. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten die vorliegenden AGB als angenommen.
Ein Rückgaberecht besteht weder für schriftliche noch mündliche Bestellungen.
2. Angebote
Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben, sonstigen Drucksachen und im Internet oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten oder deren oder unseren Websites wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen und Modellwechsel sind vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf vorbehalten.
3. Preise
Alle ersichtlichen Preisangaben verstehen sich ausschliesslich in Schweizer Franken netto, zuzüglich Liefer- und Verpackungskosten, exklusive MWST. Die MAAG MERCURE AG behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. Für die von Kunden bestellten Produkte gelten jedoch immer die zum Bestelldatum gültigen und auf der Auftragsbestätigung und / oder dem Vertrag angegebenen Preise. Bei einer Aktualisierung der Preise verlieren alle vorhergehenden Angebote ihre Gültigkeit.
4. Auftragsbestätigung und / oder Vertrag
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung und / oder des gegengezeichneten Vertrages sind Beanstandungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.
5. Lieferung
a) Allgemeines
MAAG MERCURE AG beliefert weltweit Kunden. Die Lieferung erfolgt in der Regel gegen offene Rechnung und auf Kosten und auf Gefahr des Kunden, ab Lager der MAAG MERCURE AG per Post, Paketdienst oder Spedition. Die Gefahr geht bei Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Die Lieferung ist bei Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu überprüfen. Warenrücksendungen sind in Originalverpackungen und nur nach vorheriger Vereinbarung mit MAAG MERCURE AG und mit deren ausdrücklichen Zustimmung möglich.
b) Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen und –fristen ist die Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche, sei dies für direkten oder indirekten, sei dies für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, gegenüber der MAAG MERCURE AG ausdrücklich ausgeschlossen. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Für die Einhaltung der Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Zur Teillieferung, insbesondere bei grösseren Aufträgen, sind wir berechtigt.
Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Hindernisse, gleich ob bei MAAG MERCURE AG oder einem Vorlieferanten eingetreten, wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren, sonstige nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung befreien MAAG MERCURE AG für die Dauer ihrer Auswirkung und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten oder ähnliche Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich, so ist die MAAG MERCURE AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche können dabei nicht geltend gemacht werden. Sollte der Kunde die Annahme der bestellten bzw. in Auftrag gegebenen Ware verweigern oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich im Annahmeverzug.
6. Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen bzw. durch einen Bevollmächtigten abnehmen zu lassen. Bei Nichtabnahme kann die MAAG MERCURE AG eine Nachfrist von zehn Tagen mit der Massgabe setzen, dass nach dem ergebnislosen Ablauf MAAG MERCURE AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Der Schadensersatz umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen der MAAG MERCURE AG sowie deren entgangener Gewinn.
7. Zahlungsbedingungen
Die Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen in der Regel gegen offene Rechnung zahlbar innert 30 Tagen netto. Eine davon abweichende Zahlungsweise wird vorbehalten, im Einzelfall wird gegen Nachnahme geliefert. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von bis zu 5% des Kaufpreises berechnet werden. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr erhoben.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MAAG MERCURE AG.
9. Gewährleistung (Garantie)
Die jeweilige Gewährleistungsfrist ist der entsprechenden Faktura zu entnehmen. Ist auf der Rechnung nicht ausdrücklich ein anderer Gewährleistungszeitraum festgehalten, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab dem Datum der Lieferaufgabe. Die Gewährleistung beinhaltet ausschliesslich die Behebung der auf Material- und / oder Herstellungsfehler zurückzuführenden Mängel und bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Gewährleistungsfrist. Die im Hause MAAG MERCURE AG ausgewechselten Teile gehen in das Eigentum von MAAG MERCURE AG über.
Die unsachgemässe Benutzung, der Betrieb des Gerätes mit oder Nutzung von Betriebsmitteln oder Produktionsmaterialien (v.a. Briefumschläge, Papier, Drucksachen, etc.) die nicht gerätekonform sind, Transport oder Wartung Dritter, Nichtbeachten der Betriebs- und Installationsvorschriften, zweckwidrige Benutzung des Produktes, Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör, natürliche Abnutzung und Verschleissteile, Lagerung sowie Falschhandhabung, Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt. Für allfällig zur Verfügung gestellte Ersatzgeräte besteht kein Gewährleistungsanspruch.
10. Mängelrüge- und Haftung
Die Haftung der MAAG MERCURE AG richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie, soweit vorhanden, nach den diese ergänzenden Dienstleistungsverträgen.
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich ob für direkten oder indirekten sowie für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch MAAG MERCURE AG, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, schriftlich und spezifiziert bei MAAG MERCURE AG eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung jedoch längstens bis zum Ablauf der individuellen Gewährleistungspflicht schriftlich zu rügen. Im Falle der verspäteten Mängelrüge sind sämtliche Mängelrechte verwirkt.
Bei begründeter Mängelrüge steht der MAAG MERCURE AG das Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Wandlung oder Minderung zu. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen die MAAG MERCURE AG, insbesondere keine Schadensersatzansprüche oder Ersatzgeräte wegen direkten oder indirekten wie auch unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, der MAAG MERCURE AG die mangelhafte Ware zu der durch diese gewählte Mängelbeseitigungsmassnahme auf eigene Kosten zuzustellen. Wird die Nachbesserung ausserhalb der Räumlichkeiten der MAAG MERCURE AG vorgenommen, gelten in erster Linie die gemäss separatem Dienstleistungsvertrag abgeschlossenen Richtlinien, bei dessen Fehlen ist der Kunde zur Bezahlung der entstandenen Reisekosten verpflichtet.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, dass defekte Waren und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Originalrechnung an MAAG MERCURE AG eingeschickt bzw. angeliefert werden.
11. Sonstige Haftung, Schadenersatzansprüche
Für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen besteht keine Haftung. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Insbesondere von der Haftung ausgenommen sind Forderungen infolge Produktionsausfall, reine Vermögensschäden, Kosten Dritter, Nichterfüllung der Kundenerwartungen an das System usw.
12. Serviceleistungen
Der jeweilige Umfang der angebotenen Serviceleistungen geht aus den entsprechenden zusätzlich abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen mit unseren Vertriebspartnern hervor.
13. Datenschutz
MAAG MERCURE AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt.
14. Übrige Bestimmungen
MAAG MERCURE AG behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Der Kunde wird auf eine geeignete Art über allfällige Änderungen informiert. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz der MAAG MERCURE AG. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der MAAG MERCURE AG und deren Kunden ist ausdrücklich CH-8134 Adliswil vereinbart.
16. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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